Trabantenstadt oder Gartenstadt?
Die Planung für die neue Ortsmitte entscheidet über die künftige Struktur unserer Gemeinde!
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat am 3. September begonnen. Alle Bürger haben jetzt die Möglichkeit ihre Meinung zu dieser Planung zu äußern. Wir fordern Sie auf: nutzen Sie die Gelegenheit!
Die Planung hat aus Sicht der VFW gravierenden Nachteile, die fast alle Bürger treffen:
Trabantenstadt
Die vorliegende Planung mit einem Anteil von 80% Geschosswohnungen und Bauten mit bis zu fünf Vollgeschossen führt zu einer Verstädterung. Wir wollen den Gartenstadtcharakter unserer Gemeinde erhalten. Bestätigt wird unsere Meinung durch die Ergebnisse der „Bürgerwerkstatt“. Vor zwei Jahren haben 350 Kirchheimer Bürger unter der Moderation von Prof. Reichenbach-Klinke entsprechende Vorschläge erarbeitet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan entsteht keine Ortsmitte, sondern ein neuer Ortsteil zwischen Kirchheim und Heimstetten.
Wertverlust
Da die gesamte Fläche von 400.000 qm mit einem prognostizierten Einwohnerzuwachs in einem Bebauungsplan zusammengefasst wird, entsteht ein Überangebot an Geschosswohnungen, das auf die Preise drückt. Wir sehen auch keinen Bedarf für diese hohe Anzahl von Wohnungen. Die aktuell angebotenen Wohnungen in Kirchheim und Heimstetten lassen sich kaum verkaufen. Viel größer wäre die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Grundstücken. Nicht Masse garantiert den Werterhalt unseres Eigentums sondern Qualität!
Verkehrschaos
Das aus dem Einwohnerzuwachs resultierende zusätzliche Verkehrsaufkommen muss weitgehend mit dem vorhandenen Straßennetz bewältigt werden. Die Anbindung an die Staatsstraße wird deutlich verschlechtert. Das führt dazu, dass der zusätzliche Verkehr das übrige Ortsgebiet erheblich belastet. Die geplanten Läden einschließlich Verbrauchermarkt haben kaum oberirdische Parkplätze. Dass das nicht funktioniert erlebt man schon heute im Räterzentrum, wo die öffentliche Tiefgarage kaum genutzt wird.

Weitere gravierende Schwächen der „Ortsmitteplanung“:
„Überdeckelung“ der Staatsstraße
Die Staatsstraße wird nur auf einer Länge von 390m überdeckelt. Der Deckel dient nur der Maximierung des Baurechts im Bereich des neuen Baugebietes.
Östlich der Heimstettener Straße soll der „Lärmschutz“ durch langgezogenen Geschosswohnungsbau sichergestellt werden. Möchten Sie darin wohnen?
Keine Sichtverbindung zwischen den Ortsteilen
Weil die Staatsstraße nicht wesentlich tiefergelegt wird und der Deckel größtenteils beidseitig mit bis zu 5-geschossigen Wohnhäusern zugebaut wird, fällt die ursprünglich geplante „Sichtverbindung“ weg, die das Zusammenwachsen der beiden Gemeindeteile fördern sollte.
Ein Bebauungsplan für das gesamte Gebiet
Wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, besteht Baurecht für das gesamte Gebiet. Das bedeutet, dass es dann im Ermessen der Bauträger liegt, wann und zu welchem Zeitpunkt was gebaut wird. Die Gemeinde verliert jeglichen Handlungsspielraum!
Auf der Fläche, die deutlich kleiner als der Ortsteile Kirchheim soll ein Einwohnerzuwachs von mehr als 5.000 Einwohnern erfolgen. Andere Gemeinden, die ebenfalls Wachstum planen, teilen die Gebiete auf mehrere Bebauungspläne auf, um so flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. So wurden z. B. in Poing nachdem die Nachfrage nach Wohnungen weitgehend befriedigt war, Flächen die ursprünglich für Geschosswohnungsbau vorgesehen waren in Baugebiete für Einfamilienhäuser umgewandelt.
Noch ist nichts entschieden!
Auch wenn derzeit eine Mehrheit im Gemeinderat diese Planung befürwortet, haben trotzdem die Bürger die Möglichkeit das Projekt zu stoppen. Wenn entsprechend viele Bedenken eingereicht werden, wird das möglicherweise auch die Befürworter zumindest nachdenklich machen. Zu anderen finden im März nächsten Jahres wieder Wahlen zum Gemeinderat statt. Dann können die Bürger entscheiden ob es künftig eine Mehrheit für oder gegen diese Planung gibt.
Was sollten Sie jetzt tun?
Informieren Sie sich! Am 20. September findet eine Bürgerversammlung statt, in der die Planer den aktuellen Stand vorstellen. Gehen Sie hin und stellen Sie Fragen! Geben Sie Ihre Stellungnahme ab!
Bis 3. Oktober können Sie Ihre Bedenken schriftlich bei der Gemeinde vorbringen. Nutzen Sie die Gelegenheit.
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